Was kostet ein Pilotenschein fragen sich viele Menschen, die fliegen lernen wollen. Es gibt UL-Schein, Motorflugschein, Segelflugschein. Angebote, die das Blaue vom Himmel versprechen und Angebote zu Flugausbildungen, die ehrlich alles angeben. Eine billige Flugschule kann am Ende teurer sein, als das teuerste gefundene Angebot zur Flugausbildung angab. Welche Flugschule ist die richtige? Kompakte Flugausbildung, intensive Schulung kann billiger sein, als eine Flugausbildung an einer Flugschule nahe zu Hause. Urlaub kostet immer Reise- und Übernachtungskosten. Verbindet man das mit Flugausbildung ist diese nicht teurer, als zu Hause. Im Gegenteil, viele Vorteile, nicht nur finanziell machen eine Ferienflugschule interessant und preiswerter, als eine zu-Hause-Ausbildung. Diese Seite versucht eine objektive Hilfe zu sein, um eine Entscheidung zu treffen.
Viele Fragen ergeben sich, trägt man sich mit dem Gedanken einen Pilotenschein zu erwerben, Privat-Pilot zu werden. Viele Fragen kommen dem zukünftigen Flugschüler, noch Laien, gar nicht. Auf dieser Seite möchte ich einmal objektiv ein paar Zahlen darlegen, die eine Entscheidung des "Ob und des Welcher Luftfahrerschein" für den ahnungslosen Interessierten Piloten in spe offen legen.
Es gibt drei Möglichkeiten für den Privatpiloten, motorgetrieben zu fliegen: eine sog. FCL, eine LAPL und eine SPL.In Kurzform erklärt:
SPL ist eine Sportpilotenlizenz. Das Flugzeug nennt sich rechtlich Luftsportgerät, nicht Flugzeug. Man darf maximal zu zweit fliegen, das Gerät ist sehr leicht, die Bedingungen, die Lizenz zu bekommen und zu erhalten recht einfach. Hat man ein eigenes Fluggerät kann und darf man sehr viele Wartungsarbeiten selbst erledigen, was den Unterhalt des Ultraleichts erheblich verbilligt. Das UL verbraucht weniger und preiswerteren Kraftstoff als ein Motorflugzeug. Das schlägt sich auch später in den Charterkosten des UL nieder. Die Luftsportgeräte sind genau so sicher wie Flugzeuge. Die modernen UL kann man auch optisch kaum noch von Motorflugzeugen unterscheiden. Die Fluglizenz Ultraleicht ist per Abkommen der europäischen Staaten in ganz Europa anerkannt.
Die LAPL ist eine nicht ICAO konforme europäische Fluglizenz für Motorflugzeuge. In allen europäischen Staaten anerkannt. Die Flugzeuge haben bis zu vier Sitzplätze und dürfen beim Start bis zu zwei Tonnen wiegen. Die Geräte dürfen nur ganz eingeschränkt selbst gewartet werden. Die meisten Arbeiten müssen in einer Flugzeugwerft teuer absolviert werden.
Die FCL ist ähnlich der LAPL, jedoch ist eine Funknavigationsausbildung integriert. Die Ausbildung beinhaltet 10 Ausbildungsstunden mehr als die LAPL. Die Fluggeräte sind die gleichen wie die des LAPL. Die FCL ist auch in anderen als europäischen Ländern umschreibbar, bzw. anerkannt.
Will man nur in Europa fliegen wird die LAPL, bzw. die SPL völlig ausreichend sein. Das dürfte für die meisten Interessierten in Frage kommen, wenn Sie zu dritt oder viert fliegen wollen.
Will man häufig mit der Familie fliegen, also mit mehr als zwei Personen an Bord wird man um den LAPL nicht herum kommen. Will man maximal zu zweit fliegen, das dürfte für die meisten zutreffen, würde auch eine SPL für Ultraleichtflugzeuge reichen.
Die ersten Kosten bevor eine Ausbildung begonnen werden kann, sind für alle drei Sparten zunächst einmal gleich:
Man muss zum "Fliegerarzt" und eine Fliegertauglichkeitsuntersuchung bestehen. Beim ersten Mal gehört eine Augenuntersuchung dazu. Diese beiden Untersuchungen kosten zusammen ungefähr 200,- €. Die Untersuchung beim Fliegerarzt ist für UL etwas preiswerter, als für FCL, da nur eine vereinfachte Tauglichkeit für LAPL vorgesehen ist und kein sog. Class-2-Medical, wie für FCL.
Zurück nach oben
Der nächste Schritt ist eine Genehmigung, eine Flugausbildung beginnen zu dürfen. Hier unterscheiden sich die Preise der Ausbildung erst einmal:
SPL: Die Flugschule muß sicherstellen, dass der Flugschüler geeignet ist. "Früher", bis Dezember 2014, mußte man dafür eine Anfrage in Flensburg über Punkte im Fahreignungsregister nachweisen, sowie ein polizeiliches Führungszeugnis. Das war gesetzlich vorgeschrieben. Die Flugschule könnte heute grundsätzlich davon ausgehen, dass die Person, die sich zum Fliegen anmeldet in diesen Beziehungen "sauber ist". Stellt sich heraus, dass z. B. der Führerschein entzogen ist oder wird oder dass Vorstrafen vorliegen, ist die Flugschule in der Pflicht und kann sanktioniert werden, den Flugschüler ausgebildet zu haben. Bleibt als einfachste Möglichkeit, die am wenigsten Rechte und Freiheiten einschränkt, eine Selbsterklärung des Flugschülers, dass nichts gegen ihn vorliegt.
LAPL/ FCL: Man benötigt ein umfangreicheres Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Flensburg) und in Deutschland muss man eine sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung beantragen. Also eine Abfrage sämtlicher Geheimdienste und Polizeien deutschlands, ob es irgendwo einen Eintrag gibt. Zumindest bei den Geheimdiensten weiss keiner, was diese über einen evtl. gespeichert haben. Es gibt eine sog. Nachberichtspflicht, d. h. auch der Arbeitgeber wird aufgefordert "auffälliges Verhalten" Behörden zu melden. Es kann sein, dass Geheimdienstmitarbeiter bei Familienangehörigen, Arbeitgeber, Freunden und Nachbarn ohne Kenntnis des Betroffenen Auskunft über einen einholen. Mir ist ein Fall bekannt, da wurde jemandem, weil er eine Firma gegründet und sich dafür hoch verschuldet hatte, die Zuverlässigkeit aberkannt, er sei wegen der Schulden erpressbar. Obwohl die Firma gute Gewinne abwarf und es bis dahin keine Zahlungsschwierigkeiten gegeben hatte.
Sowohl das Führungszeugnis ist teurer, als auch die Zuverlässigkeitsprüfung kosten Geld. Die Zuverlässigkeitsprüfung muss regelmäßig wiederholt werden, auf eigene Kosten. Wird sie verweigert, ist die Lizenz weg. Sind o. g. Anträge ohne Eintragung in den entsprechenden Registern, folgt die Genehmigung der Behörde für LAPL/ FCL Ausbildung, Kosten mehr als hundert Euro.
Für alle Ausbildungen muß Theorie gelernt werden. Für die SPL sind 60 Mindeststunden Theorieunterricht an einer Flugschule gefordert. Für LAPL und FCL ist das nicht der Fall. Aber Unterricht ist empfehlenswert. Wertvolle Tipps zur Prüfung und auch zur späteren Flugpraxis werden gegeben. Selbststudium ist nicht jedermanns Sache und es fehlt auch individuelles empfehlenswertes Wissen. Bücher und anderes Lehrmaterial muss in allen drei Fällen gekauft werden. Der Umfang ist für den SPL der geringste. Zum LAPL und auch zum FCL wird mehr Wissen verlangt, d. h. auch das Lernmaterial ist teurer. Dafür fällt die Pflicht zum Unterricht weg. Entscheidet man sich für Theorieunterricht LAPL/ FCL sind schnell 1.200,- € weg zzgl. Prüfungsgebühr ca. 250,- €. Für die SPL kommt der Lehrgang ungefähr 600,- €, die Prüfung ca. 90,- €.
Zurück nach oben
Funkverkehr: Will man eine LAPL oder FCL erwerben ist ein sogenanntes Funksprechzeugnis (BZF) erforderlich. Beim SPL ist dieses vereinfacht integriert in die Theorieausbildung und Theorieprüfung und verursacht keine Zusatzkosten. Es ist nur in deutsch erlaubt. Nachteil: es dürfen keine Verkehrsflughäfen angeflogen werden. Welches jedoch bei dortigen Landegebühren "jenseits von Gut und Böse" auch nicht weiter tragisch ist.
Das Funksprechzeugnis BZF muss nicht per Lehrgang absolviert werden. Selbststudium ist möglich, aber nicht empfehlenswert. Die Durchfallquote bei Selbststudiumabsolventen ist erheblich höher, als bei Lehrgangsabsolventen. Kostenpunkt ca. 250,- € Lehrgang, häufig bei Controllern im Nebenverdienst, plus Prüfungsgebühr ~ 80,- €.
Die Prüfung zum BZF findet zentral an wenigen Orten in Deutschland statt.
Will man ins Ausland fliegen muß man das BZF auch in englisch absolvieren. Englischkenntnisse Level 4 mindestens sind nachzuweisen erstmalig mit der BZF-Prüfung englisch. Dann wird zusätzlich alle paar Jahre eine Überprüfung der Englischkenntnisse fällig. Natürlich kostenpflichtig. Kalkulieren Sie derzeit ca. 100,- € alle vier Jahre dafür ein. Falls die Sprachkenntnnisse/ Aussprache/ Lautbildung englisch nicht mindestens dem Level 4 entsprechen, ist der Besuch einer Sprachschule empfehlenswert/ notwendig. Hat man das englische Funkzeugnis BZF I und einen UL-Schein benötigt man den Sprachlevelbescheid nicht. Man kann ohne diese regelmäßige Zusatzprüfung ins Ausland fliegen.
Zurück nach oben
Praxisausbildung Kosten: Für die SPL werden 30 Mindestflugstunden gefordert, für die LAPL ebenso 30. Die FCL fordert mindestens 45 Flugstunden. Zzgl. Prüfungsflug. Bei der SPL ca. eine Stunde. LAPL liegt ähnlich, FCL ca. zweieinhalb Stunden.
Die Flugstundenpreise variieren zwischen den Fluggeräten. Das UL liegt meist in der Summe der Stunden bei knapp über 100,- € während der Ausbildung, sowie später bei regelmäßigem Chartern. Ein Flugzeug, auch eine kleine zweisitzige Cessna oder Katana ist kaum für unter 140,- € zu haben. Häufig wird die Ausbildung auf einer viersitzigen Cessna absolviert, da sind 200,- € nicht selten. Während der Ausbildung wird ein Fluglehrer benötigt. Mittlerweile sind die Fluglehrerausbildungen derart teuer, dass es sich keiner mehr leisten kann ehrenamtlich unentgeltlich daneben zu sitzen. Die Lehrerstunde kostet zum SPL ca. 30,- € je Flugstunde bei den Schulen, an denen ich schule. Häufig habe ich mittlerweile aber auch schon Preise von um die 50,- € oder mehr je Lehrerstunde gesehen, bei LAPL, bzw. FCL werden ca. 80,- € je Flugstunde für den Lehrer fällig. Auch wenn der Lehrer nicht mit an Bord ist wird eine Gebühr fällig. Man fliegt auf Verantwortung des Lehrers, sozusagen, mit dessen Schein. Das muß bezahlt werden. Die bis zu 80 Euro bekommt nicht der Lehrer, zumindest nicht komplett. Einen nicht unerheblichen Anteil davon behält sich die Flugschule. Sozusagen versteckter höherer Flugstundenpreis auf dem Rücken des Lehrers.
Manchmal findet man niedrigere Preise, die werden sich dann aber über Vorabpauschalzahlungen oder andere Gebühren (z. B. der -Kauf- einer Mengenrabattkarte) wieder hereingeholt. Alle Flugzeuge haben die gleichen laufenden Kosten, die muß man sich bezahlen lassen, dazu kommt dann immer die Gewinnspanne. Bei den hohen laufenden Kosten ist letztere jedoch auch überall ähnlich, wenn man zu viel nähme käme niemand zur Ausbildung/ Charter.
Zurück nach oben
Zusätzliche Kosten:
1. Landegebühren
Sie werden mit jeder Landung fällig. Jede Berührung des Bodens nach dem Flug kostet Geld. Berechnet wird das nach dem maximal zulässigen Abfluggewicht des Fluggerätes und nach den Schallwerten, die das Fluggerät max. erzeugt. Je schwerer und je lauter, desto teurer. Damit sollen die Bürger, die in unmittelbare Nähe des Flugplatzes gezogen sind, vor Fluglärm geschützt werden. Da UL max. 472,5 kg wiegen dürfen, ein Motorflugzeug aber immer schwerer ist, sind die Landungen mit dem UL die preiswertesten. Je nach dem wo man landet kann es sogar sein, dass eine Landung mit dem UL nichts kostet. Das ist aber extrem selten. Ein Flugplatz kostet viel Geld in der Unterhaltung. Beispiel: eine Landung mit dem UL in Trebujena kostet während der Ausbildung 3,50 €, mit dem Motorflugzeug mindestens 15,- €, in Sevilla kostet eine Landung schon über 60,- € mit dem Motorflugzeug. Vor Jahren habe ich mit einem Motorsegler (Motorsegeler fallen unter LAPL/ FCL) bereits 120,- DM in Stuttgart bezahlt. Zzgl. Abfertigung und Passagiergebühr für meinen Fluggast.
2. Fahrtkosten
Die Fahrt zum Flugplatz kostet natürlich auch Zeit und Geld. Die wenigsten wohnen in Flugplatznähe. Häufig kommt es vor, vor allem in Mitteleuropa, dass man, am Flugplatz angekommen, feststellt, dass das Wetter für das Flugvorhaben nicht geeignet ist. Dann ist man umsonst "zum Platz" gefahren. Das kommt häufiger vor, als man denkt. Es gibt unter "alten Hasen" den Spruch: "Die Hälfte seines Lebens wartet der Flieger vergebens." Wer es kompakt mag, fährt an eine Ferienflugschule und zahlt An-/ Abreise und Aufenthaltskosten Hotel anstatt Fahrtkosten zum Flugplatz. Wenn es wettersicher sein soll, im Süden Europas. Derzeit bietet sich Spanien an.
Ich empfehle derzeit für UL Ausbildungen und evtl. Chartern im Urlaub die Angebote der Ultraleicht Homepage oder Flugschule Andalú. Beide haben auch Festpreisangebote, Flugausbildung zumindest bis zum ersten Alleinflug, Charter mit schönen Streckenflügen für von drei bis fünf Tagen. Individuelle Ausbildung und Vermietung von UL werden dort auch zu vernünftigen Preisen angeboten. Aufgrund der Lage auch im Winter nicht wirklich mit schlechtem Wetter zu kämpfen, also durchaus fliegbar bis sehr gut.
3. Mehrstunden/ Landungen
Die wenigsten Flugschüler kommen mit den gesetzlichen Mindeststunden aus. Man muss, je nach Talent und Alter, ca. 10 - 20 % mehr Flugstunden kalkulieren, als der Gesetzgeber vorschreibt. Man zählt z. B. zum ersten Alleinflug nicht die Flugstunden, sondern die Anzahl der Landungen. Hier rechnet man durchschnittlich zwischen 80 und 120 Landungen je Schüler. Ca. nochmals 30 bis zur Prüfung. Ich möchte die Angebote "Für X.XXX,- Betrag zum Flugschein" nicht als Betrug darstellen, es muß eine Berechnungsgrundlage geben, mit dem der zukünftige Flugschüler etwas anfangen kann. In der Regel werden bei diesen Angeboten jedoch nur die 30 Flugstunden aufgerechnet. Manchmal noch fiktiv Landegebühren. Andere Dinge fallen unter den Tisch, Tauglichkeit, Lehrmaterial, Prüfungsflüge und -Gebühren, Funksprechzeugnis, Meldegebühren und anderes sind da ganz sicher nicht enthalten. Fairerweise sollte aber spätestens beim ersten Beratungsgespräch auf Mehrkosten hingewiesen werden. Es geht schließlich um Tausende von Euro, die da an Mehrkosten anfallen können. Festpreisangebote können da Abhilfe schaffen. Werden aber sehr selten angeboten. Das Risiko, dass der Schüler wesentlich mehr Stunden/ Landungen braucht ist zu groß. Oder der Schüler wird nach Verbrauch des Betrages zur Prüfung angemeldet, egal ob er prüfungsreif ist oder nicht. Fällt er durch die Prüfung muß nachgschult werden und eine zweite Prüfung abgelegt werden. Diese findet dann allerdings erst mit wirklicher Prüfungsreife, entsprechenden Fertigkeiten statt. Und man ist wieder bei dem Betrag, den ich weiter unten benenne.
4. Die Falle: Blockzeit
Viele Flugschulen rechnen sogenannte Blockzeit ab. Vom ersten Losrollen des Flugzeuges, bis nach der Landung am Abstellplatz. Um die Gültigkeit einer Lizenz alle Jahre zu verlängern müssen eine bestimmte Anzahl Flugstunden erbracht werden. Um eine Lizenz zu bekommen, wie bereits beschrieben auch. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Flugzeit gleich Blockzeit ist. Also auch Rollzeit und Wartezeit bis zum Start an der Landebahn, sowie Warmlaufzeit des Motors am Boden zählen zu den Mindestflugstunden. Das Problem ist, während dieser Zeit erlangt man keine Flugpraxis, die Zeit muss aber bezahlt werden. D. h. die "Flugzeit" = "Blockzeit" bis zur praktischen Prüfung überschreitet die Mindestflugstunden um bis zu 50%. Das bedeutet, der durchschnittlich begabte Schüler zahlt bis zum Prüfungsflug für SPL ca. 35 - 40, LAPL ca. 40 - 45 Flugstunden, der Schüler zum FCL ca. 55 - 60 Flugstunden. Die Angebote der meisten Flugschulen "Für X.XXX,- € zum Flugschein" beziehen sich auf die Mindestflugzeit, mit der man aber nicht hinkommt, da zuviel wertvolle Übungszeit sinnlos mit Rollen und Warten am Boden verbracht wird.
D. h. eine vermeintlich preiswertere Flugstunde, in Blockzeit abgerechnet, kann erheblich teurer werden, als eine teurer ausgezeichnete Flugstunde in Flugzeit (vom Start bis zur Landung) abgerechnet.
5. Flugsimulator
Je nach Flugschein, nicht für die SPL, dürfen eine geringe Anzahl "Flugstunden" während der Ausbildung am Flugsimulator "geflogen" werden. Diese Stunden sind meist preiswerter als reales Fliegen und drücken, im Angebot integriert, die fiktiven Ausbildungskosten. Allerdings ist Geiz nicht immer wirklich geil. Das kann bedingt nützlich sein, ich halte nicht wirklich viel davon. Eigenes Erlebnis: z. B. Übungen Funknavigation: ein Simulator "fliegt" sich anders als das Schulflugzeug. Wenn man nun die Übungen im Simulator vernünftig "fliegen" will, bedarf das auch erst einmal ein "einfliegen" auf das neue "Fluggerät". Das kostet auch wertvolle Zeit, die bezahlt werden muss und man ist noch nicht einmal in der Luft gewesen. Den Wert eines Simulatortrainings für Privatpiloten Ausbildung halte ich persönlich zumindest für eher zweifelhaft. Die vermeintlichen günstigen Flugstunden könnten sich als Querschläger erweisen.
Zurück nach oben
Zusammenfassung
Alle Fluglizenzen sind geeignet im In- und Ausland zu fliegen. Alle Fluggeräte und -motoren sind gleichwertig gut oder schlecht, je nach Standpunkt. Wer mit mehr als zwei Personen fliegen will, kommt um LAPL/ FCL nicht herum. Meine Erfahrung ist, dass die meisten alleine fliegen, ab und zu zu zweit, man teilt sich Hin- und Rückflug. Man ist in der Luft, es kostet aber nur die Hälfte und alle sitzen vorne und nicht hinten. Die preiswerteste Variante und ganz sicher nicht unsicherer als andere Varianten des Fliegens, ist der UL-Schein. Moderne Geräte sind genau so schnell und sicher wie Motorflugzeuge für LAPL/ FCL, jedoch im Unterhalt einfacher und preiswerter, benötigen deutlich weniger Sprit als Motorflugzeuge, es ist Autokraftstoff, auch deshalb sind die Flugstundenpreise niedriger. Vergleich: kostet der Liter 95 Oktan Autokraftstoff ca. 1,50 €, kostet der Liter Kraftstoff für Motorflugzeuge (AVGAS) ca. 3,- €. Das UL braucht 15L/h, das Motorflugzeug das Doppelte, je nach Muster auch mehr.
Die Lehrerausbildung für UL ist wesentlich einfacher und preiswerter, daher sind auch während der Ausbildung die Preise für die Fluglehrerstunde deutlich geringer. Landegebühren für UL sind deutlich geringer, als für Motorflugzeuge. Ebenso sind weniger theoretische Kenntnisse für eine SPL von Nöten. Das Leistungsverhältnis Fluggewicht und Motorleistung ist bei UL deutlich besser als bei Motorflugzeugen, außerdem haben UL für den (eigentlich nie eintretenden) Notfall ein Fallschirmrettungssystem integriert.
Zurück nach oben
Was Sie nicht lesen wollen, am Ende einer Flugausbildung aber bestätigt wissen
Reale Kosten der Ausbildung, auch Nebenkosten berücksichtigt, egal ob kompakt im Urlaub oder an verschiedenen Wochentagen zu Hause: kalkulieren Sie für eine SPL ca. 5 - 6.000,- €, eine LAPL 7 - 8.000,-€ und eine FCL 10 - 12.000,- €. Dann sind Sie gut dabei. Wird es den einen oder anderen Euro preiswerter, weil Sie so talentiert sind, können Sie ihn nach der Ausbildung zusätzlich verfliegen. Das ist besser, als nach der Hälfte der Zeit bereits festzustellen, dass es für den Abschluß (eigentich) nicht reicht. Und (nicht nur mentaler, auch finanzieller) Druck verlängert letztendlich die Ausbildung und macht sie dann noch teurer. Geld das man ja dann eigentlich gar nicht mehr hat.
An einer Ferienflugschule fallen Hotel- und evtl. Mietwagenkosten an (vielleicht können/wollen Sie ja auch am Flugplatz wohnen oder/ und können Fahrgemeinschaft mit dem Lehrer machen?). Eine Ausbildung zu Hause kostet Sie (auch zusätzliche) Fahrtkosten. (Wie oft Sie zum Flugplatz fahren, aber dann doch nicht fliegen, z. B. wegen Wetterverschlechterung oder Fehleinschätzug oder anderer Widrigkeiten mag ich gar nicht aufzählen.) Jedesmal Fahrtkosten hin und zurück für Nichts. Durch die längere Ausbildungszeit, die bedeutet geringere Startfolge, größerer Pausen zwischen den Flügen, benötigt man mehr Flugstunden, als würde man täglich mehrmals fliegen. Das bedeutet, dass Unterkunftskosten gleich den Mehrkosten durch geringere Taktzahl der Flüge sind. Der Preis ist daher am Ende sehr ähnlich. An einer Ferienflugschule haben Sie den Flugschein allerdings immer nach wenigen Wochen nach Ausbildungsbeginn und können unabhägig fliegen.
Zurück nach oben
Zeitaufwand für eine komplette Flugausbildung
Der Zeitaufwand beträgt kompakt, alles in allem, ca. 4 - 6 Wochen von der ersten Flugstunde bis zur Lizenzausstellung. An zwei bis drei flexiblen Wochentagen fliegen dauert die Ausbildung ca. ein bis anderthalb Jahre. Findet die Flugausbildung nur als Wochenendausbildung statt, dauert es von der ersten Flugstunde bis zur Ausstellung der Fluglizenz ca. zwei Jahre.
Einkalkuliert in diese Zeiten sind auch Ausfallzeiten durch plötzliche Wetteränderungen, eigene sich ändernde Zeitplanungen und Widrigkeiten, dass auch schon einmal ein Fluglehrer ausfallen kann.
Eine komplette Flugausbildung in zwei Wochen/ 14 Tagen ist nicht möglich.
Empfehlung: Ultraleicht-Ferienflugschule im Süden Europas. Das ist wetterfest und gleichzeitig Urlaub. Und die Flugausbildung zum Flugschein ist in kürzester Zeit erledigt
Zurück nach oben
Eigenes UL oder UL chartern?
Stellt sich die Frage für nach der UL-Ausbildung, ob man sich ein eigenes UL kaufen soll oder besser ein UL mietet. Ein UL zu chartern ist in der Regel preiswerter, da sie laufenden Kosten durch mehr Personen geteilt werden, bzw. das UL mehr Flugstunden im Jahr fliegt und die Festkosten damit auf mehr Flugstunden im Jahr verteilt werden. Das macht das Fliegen preiswerter.
Zurück nach oben
Was kostet ein UL im Unterhalt?
Es gibt Leute, die rechnen sich die Kosten eines eigenen UL schön, andere behaupten, rechnet man wirklich alle Kosten eines Ultraleicht ein, man rechne es sich schlecht.
Was muß man berücksichtigen? Unterstellkosten, am besten ist immer ein Hallenplatz (~ 2.500,- € je Jahr). Jedes Jahr Jahresnachprüfung (~ 100,- €), Funkgeräteprüfung (~ 150,- €), beinhaltet auch Transponder etc. . Alle fünf Jahre Schirm- und Raketenprüfung (~ 1.200,- €), nach 15 Jahren beides Austausch (~ 3.500,- €), gnadenlos. Betriebszeit des Motors bis zur nächsten Grundüberholung/ Austausch (je nach Typ ~ 10.000,- bis 17.000,- € incl. Aus-/ Einbau). Gleiches gilt u. U. für den Propeller, der auch eine regelmäßige Prüfung, z. B. alle 150 Stunden ins Werk zur Überprüfung (~ 200,- €), erfoderlich machen kann. Kommt auf das Modell an. Hinzu kommen Lufttüchtigkeitsanweisungen für den Motor oder die Ultraleichtzelle, meist auf Kosten des UL-Inhabers, zumindest teilweise (in der Regel Kosten nicht unter 1.000,- €). (Beim Auto nennt man das Rückrufaktionen) Regelmäßig andere Teile, die kaputt gehen. Ein Beispiel sei unter der Hand gemunkelt, dass z. B. bei einem bestimmten Motorhersteller bei vielen ein sogenannter Anlasserfreilauf den Löffel nach ca. 1000 Betriebsstunden abgibt (~ 1.000,- € incl. Werkstatt). Das ist aber nur ein Teil, das sich während des Betriebes turnusmäßig verabschieden kann. Zylinderköpfe (1.000,- € nur Material) oder Auspuff (~ 500,- €) sollen auch häufiger vorkommen, egal welcher Motor. Ausgeschlagene Buchsen am Steuerknüppel, gerissener Choke oder Gaszug, irgendeine Lampe defekt, Bremsbeläge und -Scheiben, Reifen, letztere je nach Flugplatzbeschaffenheit und eigenen Fertigkeiten mehr oder weniger häufig defekt. Benötigt man ein Ersatzteil kalkuliere immer mindestens 250,- bis 500,- € mindestens) Je nach Motortyp evtl. regelmäßige Getriebeüberholungen (~ 1.200,- €). (Rechnet man z. B. eine Getriebeüberholung alle tausend Stunden sind je Flugstunde ein Euro alleine für dieses "Event" zu berücksichtigen. Das leppert sich zusammen. Viele Arbeiten läßt man besser in einer Werft erledigen, Arbeitskosten. Weiterhin kommen Versicherungen dazu. Kasko z. B. ca. 9 % vom Versicherungswert bei ca. 4.000,- € Selbstbeteiligung, macht man nur Haftpflicht und Unfallversicherung sollte man jedoch einen Betrag ähnlich der Selbstbeteiligung mindestens immer in Reserve haben. Und, ich nenne sie einmal "Kleinteile". Putzmittel, mal eine verlorene Schraube oder Niete, ein Riss in der Haube, der zunächst zwar abgebohrt werden kann, aber irgendwann werden es mehr und dann muß es repariert werden. Auch wird eine Haube/ Plexischeibe irgendwann blind, dann muß sie erneuert werden. Für "Kleinigkeiten" wie da geht mal ein Headset kaputt, muß man auch Rücklagen bilden. Die meisten haben nicht die Kenntnisse und/ oder Möglichkeiten, so etwas selbst zu reparieren.
Weitere Kosten können entstehen, wenn wieder einer eine lustige Idee hat, dass alle Piloten etwas neues kaufen müssen oder nicht mehr fliegen dürfen, wenn sie es nicht tun: z. B. Funkgeräte, wie jetzt bis 2018 müssen alle auf 8,33kHz umrüsten. Und ich verwette meinen Hintern, wenn wir alle umgerüstet haben dauert es kein Jahr, bis die Forderung der Digitalisierung kommt. Und schon müssen wir wieder neu kaufen. Unter ca. 2.000,- € geht da auch nichts.
Wenn man alle diese Kosten einbezieht, und das sollte man, kommt man, je nach Flugstundenzahl pro Jahr schnell auf 150,- € bis 160,- € je Flugstunde incl. Kraftstoff. Und dann muß man aber schon 100 Stunden im Jahr fliegen.
Man sagt ab ca. 300 Flugstunden im Jahr rechnet sich ein Luftfahrtgerät, dass man es für ungefähr 100,- € je Flugstunde fliegen kann. Kommt ein klein wenig auf das Muster an, aber auch ein C 22 hätte ungefähr die oben beschriebenen Kosten.
Am Ende steht für den durschschnittlichen UL-Piloten wirtschaftlich nur ein gechartertes UL. Zumindest objektiv betrachtet. An einer Flugschule gechartert etwas teurer als im Verein, dafür kommen im Verein Jahresbeitrag, Werkstattstunden und evtl. andere Pauschalen hinzu. Kostet letztendlich im Verein das gleiche wie an einer Flugschule. Auch hier wieder der eine oder andere (aber fast vernachlässigbare) Euro Unterschied je nach Muster. Ob es dann 98,- €, 105,- € oder 108,- € je Stunde kostet spielt am Jahresende bei 15 geflogenen Flugstunden kaum eine Rolle.
Zurück nach oben
Unterschiede Autogyro zu Dreiachser UL
Zum Unterschied zwischen den UL Modellen Gyrocopter und Dreiachser/ Starrflügel-UL habe ich eine separate Seite auf dieser Homepage erstellt, in der ich die Vor- und Nachteile dieser Arten der UL-Flugsportgeräte behandle. Dabei wurde mehr Wert auf die Technik gelegt. "Argumtente" wie " mehr Hubschrauber" oder "bessere Rundumsicht" oder "schöneres Fluggefühl" sind doch zu subjekitv, als dass man sie objektiv beurteilen könnte. Das sieht wohl jeder anders, je nach Intention überhaupt fliegen zu wollen.
Man findet den Button in der linken Menüleiste Gyro oder Fläche?
Zurück nach oben